Wohnwagen, Wohnmobile und Wohnmobile volver

Wenn Sie mit einem dieser drei Verkehrsmittel nach Dénia kommen, ist es WICHTIG, dass Sie die Park- und Campingbestimmungen in Dénia kennen. Dafür haben wir aus der Gemeindeverordnung Artikel 31 extrahiert, der wichtig ist, um Dénia zu bewegen.

Wenn Sie jedoch Fragen haben oder weitere Informationen einsehen möchten, können Sie auch die vollständige Verordnung einsehen.

ARTIKEL 34:

Besondere Parkverbote:

(1) Es ist verboten,Fahrzeuge in der ersten Linie des Strandes zuparken, wie die Welle in dermitte von der Kreuzung,die ihnen vorausging.


(2) Ein Fahrzeug ist definiert als ein Gerät oder ein Gerät, das/der auf den Strassen oder auf dem in Artikel 2 desKöniglichen Gesetzesdekrets339/1990 vom 2. März genannten Land verkeilt werden kann, wie auch alle anderen Fahrzeuge, die nicht für bewohnte, sondern für diese Zwecke genutzte Fahrzeuge vorbereitet sind.


(3) Die Fahrer werden aufgefordert, das Fahrzeug zu entfernen, und, falls sie dies versäumten, oder innerhalb von 24 Stunden, nachdem das Fahrzeug verlassen wurde, ohne dass der Fahrer gefunden wurde, durch den Krandienst entfernt werden muss.

(4) Mit Ausnahme nichtzugelassener Campingplätze ist der Park verboten und die Benutzung von Wohnfahrzeugen als Campingmittelin der GemeindeDenia, d. h. die Benutzung des Fahrzeugs als Bodenbelag, wo Aktivitäten wie Kochen,Essens,Pflege, physiologische Bedürfnisse oder Unterhaltungsaktivitäten durchgeführt werden. Verstösse gegen die Bestimmungendieser Artikel müssen rechtzeitig gewarnt oder in Schriftform, so dass sie sich innerhalb von zwei Stunden zu einem genehmigten Ort oder Campingplatz begeben können. Die Nichterfuellung dieser Anforderung, sei es, weil sie das Land nicht verlassen haben oder sich in einem anderen Teil der Stadt oder Gemeinde niederlassen, wird bestraft.